Die Der Beck GmbH ermöglicht mit ihrem Beschwerdeverfahren allen potenziell betroffenen Personen, Hinweise auf menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen zu melden, die im eigenen Geschäftsbereich oder entlang der Lieferkette auftreten. Das Verfahren dient als Frühwarnsystem und Bestandteil einer verantwortungsvollen Unternehmensführung.
Das Verfahren steht für Hinweise gemäß § 2 Abs. 2 und 3 LkSG zur Verfügung, insbesondere bei Verstößen gegen folgende Pflichten:
Die interne Beschwerdestelle wird durch die ausgelagerte, unabhängige Stelle
LIEB.Consultants GmbH
Äußere Brucker Straße 51
91052 Erlangen
Tel.: 09131 / 88 53 23
E-Mail: der-beck@lieb-consultants.com
betreut. Diese ist zur Vertraulichkeit verpflichtet und dient als Ansprechpartnerin für Hinweisgeber.
Beschwerden können auf folgenden Wegen abgegeben werden:
Hinweisgeber können anonym bleiben. Meldungen werden vertraulich behandelt. Der Schutz der Identität hat höchste Priorität.
Die Abgabe eines Hinweises führt zu keinen beruflichen Nachteilen. Benachteiligungen werden nicht geduldet; Verstöße hiergegen können arbeitsrechtlich sanktioniert werden.
Die Verfahrensordnung ist dauerhaft unter
www.der-beck.de/cms/Beschwerdeverfahren
öffentlich einsehbar. Zusätzlich erfolgt die Bekanntmachung über: